Ihre Adresse für anspruchsvolle Kinderbetreuung in Hannover

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Anmeldung

Kita Kleine Königskinder

Sie möchten Ihr Kind in einer unserer Einrichtungen anmelden?

Das freut uns sehr. Für das entgegen gebrachte Vertrauen bedanken wir uns bereits jetzt.

Bitte nutzen Sie für eine Vormerkung ausschließlich das Onlineportal der Landeshauptstadt Hannover unter

www.kinderbetreuung-hannover.de

Anmeldungen, die direkt per email oder in Papierform bei uns eingehen, können wir leider nicht mehr berücksichtigen, weil es ein einheitliches Vormerk-System für alle Einrichtungen in der Landeshauptstadt Hannover gibt.

Sobald uns Ihre Daten übermittelt werden, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank und herzliche Grüße!

Die Entscheidungen über die Aufnahmen werden wir immer so schnell wie möglich treffen. Sobald wir die neuen Gruppen zusammengestellt haben, erhalten Sie Nachricht von uns. Falls wir Ihnen eine Absage schicken müssen, bitten wir Sie um Verständnis dafür, auch wenn es vielleicht schwer fällt. Trotz bestem Bemühen, können wir leider nicht Jedem gerecht werden, dafür reichen unsere Kapazitäten nicht aus.

Aufnahme­kriterien

Aufnahmekriterien gem. §3 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Stadt Hannover Aufnahme in die Krippe (Regelung bis 31.7.2013)

(1) Gem. §24 Abs 3 SGB VIII in der bis zum 31.7.2013 gültigen Fassung hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, wenn

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person geboten ist oder

2. die Erziehungsberechtigten

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit annehmen oder Arbeit suchend sind,

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung im Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten haben.

Alle genannten Fallkonstellationen stehen dabei gleichrangig nebeneinander. Wir als Träger verpflichten uns, Kinder, die unter die Fallgruppen gem. Abs. 1 fallen, vorrangig aufzunehmen und uns das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen durch entsprechende Bescheinigungen nachweisen zu lassen. Weiterhin verpflichten wir uns, für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen Anspruch gem. §24 Abs. 3 SGB VII haben, erst dann einen Platz zu vergeben, wenn alle Unterdreijährigen, die einen Rechtsanspruch geltend machen, bereits einen Krippenplatz haben.

Aufnahmekriterien gem. §3 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Stadt Hannover Aufnahme in die Krippe (Regelung ab 1.8.2013)

(1) Gem. §24 Abs 3 SGB VIII in der ab 1.8.2013 gültigen Fassung hat ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, wenn

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person geboten ist oder

2. die Erziehungsberechtigten

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit annehmen oder Arbeit suchend sind,

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung im Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten haben.

(2) Gem. §24 Abs. 2 SGB VII in der ab 1.8.2013 gültigen Fassung, hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Wir als Träger verpflichten uns, ein Kind, das die Voraussetzungen gem. Abs. 1 oder 2 erfüllt, aufzunehmen, sofern freie Plätze vorhanden sind.